In einem kürzlich veröffentlichten Beschluss (vom 19.12.2022 – 22 O 11/22) hat das Landgericht Karlsruhe ein Ordnungsgeld gegen YouTube in Höhe von 90.000,00 EUR bestätigt. Mit Ordnungsmittelbeschluss vom 10.08.2022 wurde YouTube zur Zahlung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 90.000,00 EUR verurteilt. Hiergegen hatte YouTube am 30.11.2022 Beschwerde eingelegt. Das LG Karlsruhe hat dieser Beschwerde nicht abgeholfen und die Sache dem zuständigen Oberlandesgericht zur Entscheidung vorgelegt. Diese muss nur über die Rechtmäßigkeit des verhängten Ordnungsgeldes entscheiden.
Das entschied das LG Frankfurt am Main (Urt. v. 14.12.2022 – 2-03 O 325/22) in einem Verfahren, das im Vorfeld hohe mediale Aufmerksamkeit erhalten hat. Konkret geht es um den Anspruch eines Nutzers gegen die Social Media Plattform Twitter, Beiträge Dritter, die sein allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzen, löschen zu lassen. Damit hat das Gericht noch einmal bekräftigt, dass Betroffene von Beleidigungen oder unwahren Behauptungen über sich, einen direkten Anspruch gegen den Plattformbetreiber auf Entfernung dieser Beiträge haben. Damit muss auch Twitter rechtsverletzende Beiträge löschen. Das ist insofern wichtig – aber nicht neu – weil die Verfasser dieser Beiträge in der Regel anonym bleiben und für eine Inanspruchnahme nicht greifbar sind.
Negative Bewertungen im Netz beschäftigen die Gerichte seit Jahren. Der Ausgleich der zahlreichen betroffenen Interessen ist für die entscheidenden Richter dabei nicht immer leicht, denn jedes Interesse ist im Grundsatz berechtigt. Im Mittelpunkt steht jedoch stets ein Unternehmen, dass für seine Leistungen bewertet wird.
Am Donnerstag und Freitag schaffte es Marcus Thuram (Spieler bei Borussia Mönchengladbach) mal wieder schlagzeilenträchtig in die Medien.