Bald müssen Websites mit einem an Verbraucher gerichteten Angebot nach dem BFSG barrierefrei gestaltet werden. Das BFSG gibt iVm der begleitenden Verordnung (BFSGV) Anhaltspunkte, wann eine Website barrierefrei ist; wobei sich die technischen Anforderungen eher aus den WCAG und/oder der EN 301 549 ergeben.
Mehr zum Thema im Blogbeitrag Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit auf Websites und Apps bis zum 28. Juni 2025 |
In den letzten Tagen mehrten sich die Meldungen, dass die berühmte Schauspielerin Scarlett Johannsen rechtliche Schritte gegen den Verantwortlichen einer Werbekampagne vorgeht. Hintergrund ist ein Werbespot, in dem ungefragt das Konterfei sowie die Stimme der Schauspielerin verwendet wurden. Die Besonderheit liegt dabei darin, dass es sich hierbei um einen Deep-Fake handelt, also eine mittels KI generierte Version von der Schauspielerin. Dabei ist der Fall von Scarlett Johannsen nicht der erste. Auch Tom Hanks hatte erst kürzlich darauf hingewiesen, dass eine Werbung ausgestrahlt werde, in der er angeblich Werbung für Zahnvorsorge mache. Und die Fälle werden künftig sicherlich nicht weniger.
Das OLG Frankfurt am Main hatte sich erneut mit der Frage zu befassen, ob ein Nutzer einen Anspruch auf Freischaltung seines Facebook-Accounts habe (OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 27.3.2023 - 17 W 8/23). Dabei weist dieser Fall eine prozessuale Besonderheit des zivilprozessualen Eilrechtsschutzes hin. Denn tatsächlich hat das OLG Frankfurt nicht in der Sache darüber entschieden, ob der Anspruch dem Grunde nach besteht, sondern nur, ob dieser Anspruch im Rahmen des Eilrechtsschutzes durchgesetzt werden kann. Diese Frage hatte das OLG Frankfurt sodann, wie schon das Landgericht Hanau in der ersten Instanz, verneint.
Über den Tod macht man keine Witze. Sagt man. Ob das so sein sollte, muss jeder für sich selber entscheiden. Ein unverkrampfter Umgang mit schwierigen Themen würde vielen derzeit verbissen geführte Debatten sicher gut tun. Unter dem Namen „Hin & Weg Bestattungen“ bricht ein Künstler auf Instagram und Twitter mit dem vermeintlichen Dogma, dass man über den Tod keine Witze machen dürfe.