Influencer Marketing ist längst kein privates Hobby mehr. Wer als Influencerin erfolgreich ist und hohe Gagen für eine Influencer-Kampagne erhält, ist Unternehmer und betreibt ein Gewerbe. Dass in diesem Zusammenhang grundsätlich eine Steuerpflicht besteht, liegt zwar auf der Hand, nicht jeder Influencerin ist jedoch mit den unterschiedlichen Steuerarten vertraut.
Das Ministerium der Finanzen des Landes Baden-Württemberg hat daher einen Steuerguide veröffentlicht, mit dem über die verschiedenen Steuerarten und wann diese anfallen informiert werden soll.
Wertvoller Einstieg in das Steuerrecht für Influencerinnen
Auf der Website des Finanzministeriums wird der Steuerguide wie nachstehend erläutert:
"Der Steuerguide gibt einen Überblick darüber, welche Steuerarten für Influencerinnen und Influencer infrage kommen können und ob Betroffene ihre Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen müssen. Er ersetzt allerdings keine Fachberatung. Hier empfiehlt sich der Kontakt zu einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater."
Sodann wird kurz erläutert, wann Influencerinnen Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und wann Umsatzsteuer zahlen müssen. Es erfolgt auch der wichtige Hinweis, dass auch Sachzuwendungen (kostenlose Produkte oder Reisen etc.) Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne sind:
"Erhalten Influencerinnen und Influencer Gratisprodukte und Geschenke, beispielsweise kostenlose Hotelübernachtungen, dann beziehen sie sogenannte "Sachzuwendungen". Hierauf sind Einkommensteuer und ggf. Umsatzsteuer und Gewerbesteuer zu bezahlen. Dafür wird der Marktwert angesetzt."
Insgesamt bietet der Steuerguide einen wertvollen ersten Überblick über die wesentlichen Steuerarten, die Influencerinnen bei ihrer Arbeit berücksichtigen müssen. Er soll für das Thema sensibilisieren, ohne eine professionelle Steuerberatung durch einen Steuerberater zu ersetzen.
Der Steuerguide ist auf der Website des Finanzministeriums abrufbar: Steuerguide für Influencer: Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)
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