Influencer Marketing ist längst kein privates Hobby mehr. Wer als Influencerin erfolgreich ist und hohe Gagen für eine Influencer-Kampagne erhält, ist Unternehmer und betreibt ein Gewerbe. Dass in diesem Zusammenhang grundsätlich eine Steuerpflicht besteht, liegt zwar auf der Hand, nicht jeder Influencerin ist jedoch mit den unterschiedlichen Steuerarten vertraut.
Bei dem Titel dieses Beitrages kann man leicht ins Stutzen kommen und sich frage, was eine Ehe mit dem Urheberrecht zu tun hat. Die Antwort erschließt sich, wenn man den Begriff des Insta-Husband (oder die Vorstufe davon „Insta-Boyfriend“) einmal näher definiert.
Am 28. Mai 2022 trat die UWG-Novelle in Kraft. Mit dieser Novelle wurden auch Änderungen an der Vorschrift zur Kennzeichnung von kommerzieller Kommunikation vorgenommen. Diese findet sich nunmehr in § 5a Abs. 4 UWG statt wie bisher in § 5a Abs. 6 UWG (a. F.). Der Gesetzgeber wollte die Unsicherheiten beheben, die die Branche bei der Umsetzung der Kennzeichnungspflichten hatte. Daher wird die Neuregelung auch als Influencer-Gesetz bezeichnet,
In einer aktuellen Entscheidung hat das OLG Frankfurt am Main (Urteil vom 19.5.2022 – 6 U 56/21) festgestellt, dass eine Kennzeichnungspflicht besteht, wenn eine Influencerin durch Beiträge auf Instagram und mittels Tap Tags zu den beworbenen Unternehmen, deren Absatz fördert.