Musik verbindet und weckt Emotionen. Wer eine besondere Atmosphäre schaffen will, kommt an Musik nicht vorbei. Das gilt auf Veranstaltungen, für (Kino-)Filme und selbstverständlich auch im Internet und vor allem auf Social Media. Wer fremde Musik auf seinem Instagram-Kanal hochladen will, muss sich im Vorfeld mit dem Urheberrecht befassen. Mit dem nachfolgenden FAQ wollen wir einen ersten Überblick geben, worauf man achten sollte, wenn man in ein Reel Musik einbinden will.
Was ist eigentlich das Problem?
Musik ist in aller Regel urheberrechtlich geschützt. Der Rechteinhaber kann entscheiden, wer sein Werk nutzen darf und in welcher Form. Bei Musik kommen verschiedene Rechteinhaber in Betracht (z.B. ausführende Künstler, Musiklabel, GEMA etc.).
Hat Instagram (Meta) nicht mit den Rechteinhabern Verträge abgeschlossen?
Ja. Der Meta-Konzern hat – wie die anderen großen Social-Media-Plattformen – mit den Rechteinhabern Verträge über die Nutzung und Bereitstellung von Musik auf der eigenen Plattform (Facebook u. Instagram) geschlossen. Die Verträge sind allerdings nicht öffentlich, sodass man Inhalt und Umfang der eingeräumten Rechte nicht kennt. Für Nutzer gilt dieser Vertrag zudem nicht unmittelbar, sondern nur über die von Meta erteilten Befugnisse.
Hat Meta nicht eine Musikbibliothek, auf die man zugreifen kann?
Meta bietet seinen Nutzern zwei verschiedene Musikbibliotheken an. Zum einen eine umfassende Bibliothek, in der auch aktuelle Musik aus den Charts enthalten ist (nachfolgend „große Bibliothek“). Daneben bietet Meta noch die sog. Sound Collection an. Die Sound Collection enthält deutlich weniger Musiktitel und vor allem keine aktuellen Charts-Hits.
Was ist der Unterschied zwischen der großen Bibliothek und der Sound Collection?
Neben dem Umfang der enthaltenen Musiktitel ist der wesentliche Unterschied der, dass die große Bibliothek nicht für gewerbliche oder nicht-private Zwecke verwendet werden darf. In der Musik-Richtlinie von Meta heißt es hierzu:
„Insbesondere die Nutzung von Musik für gewerbliche oder nicht private Zwecke ist verboten, es sei denn, du hast entsprechende Lizenzen eingeholt.“
In den Nutzungsbedingungen zur Sound Collection heißt es hingegen:
„Meta gewährt dir hiermit eine nicht exklusive, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung der SC-Audioinhalte für kommerzielle oder nicht kommerzielle Zwecke in Inhalte, die du in den Produkten der Meta-Unternehmen erstellst, hochlädst und verbreitest.“
Wer einen gewerblichen oder nicht-privaten Beitrag hochladen will, darf hierfür nicht die Musik aus der großen Bibliothek verwenden. Hiervon macht Meta jedoch eine Ausnahme, nämlich dann, wenn der Nutzer selber eine Lizenz für den Titel erworben hat. Dann ist dem Nutzer die Verwendung des Titels erlaubt.
Und wann handele ich gewerblich bzw. nicht-privat?
Die Musik-Richtlinie von Meta definiert diese beiden Begriffe nicht. Gewerblich handelt üblicherweise, wer einer selbständigen und nachhaltigen Betätigung nachgeht, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und die sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt. Wer also über seinen Instagram-Account seinen Lebensunterhalt verdient oder regelmäßige Einnahmen erzielt, handelt gewerblich. Beim Begriff „nicht-privat“ kommt es jedoch nicht auf eine Gewinnerzielungsabsicht an, sodass deutlich mehr Sachverhalte unter das Verbot fallen. Unklar ist allerdings, was Meta mit „nicht-privat“ meint.
Muss für eine gewerbliche Tätigkeit immer eine konkrete Kooperation mit einem Unternehmen vorliegen?
Die Abgrenzung zwischen rein privaten Beiträgen und gewerblichen Beiträgen ist im Einzelfall schwierig. Bei Influencern und (geschäftlichen) Content Creator wechseln sich in der Regel private und werbliche Beiträge ab. Der BGH hat in seinen Influencer-Entscheidungen allerdings festgestellt, dass ein professioneller Influencer stets geschäftlich tätig ist, da er zumindest sein eigenes Unternehmen fördert. Jeder Beitrag dient danach der Erhöhung der eigenen Reichweite, um dann besser bezahlte Werbekooperationen einzugehen. Überträgt man diese Rechtsprechung auf die vorliegende Konstellation, besteht das Risiko, dass bei professionellen Influencern jeder Beitrag als gewerblich bzw. nicht-privat eingestuft werden kann.
In einer aktuellen Folge des Podcast „Baby got Business“ hatte sich eine Mitarbeiterin von Meta zu Wort gemeldet und mitgeteilt, dass zumindest Meta eine Bewertung für jeden einzelnen Beitrag vornimmt. Ist der einzelne Beitrag ersichtlich privat und ohne eine Kooperation dahinter, stuft Meta diesen nicht als „gewerblich“ ein. In einem solchen Fall würde Meta in der Nutzung der großen Bibliothek für diesen Beitrag keinen Verstoß gegen die Musik-Richtlinie sehen. An diese Auslegung von Meta sind allerdings die Rechteinhaber und die Gerichte nicht gebunden und einen solchen Beitrag gleichwohl als gewerblich einstufen.
Das Risiko einer falschen Einschätzung trägt letztlich der Influencer bzw. Content Creator. Ist man sich unsicher, sollte von der Nutzung der großen Musikbibliothek abgesehen werden.
Kann ich mich auch selber um die Rechte kümmern?
Ja, denn die Musik-Richtlinie sieht unter anderem vor:
„Du bist für die Inhalte verantwortlich, die du postest. […] Kein Teil in diesen Nutzungsbedingungen stellt irgendeine Genehmigung durch uns hinsichtlich der Nutzung von Musik auf unseren Produkten dar.“
Anders als bei der Sound Collection erhält der Nutzer über die Musik-Richtlinie keine Nutzungsrechte eingeräumt. Es wird vielmehr erklärt, dass die rein private Nutzung geduldet wird. Will man die große Musikbibliothek für gewerbliche Zwecke nutzen, kann der Influencer bzw. Content Creator sich entweder bei den Rechteinhabern um eine Lizenz bemühen (in der Regel sehr teuer) oder auf anderen Portalen lizenzfreie Musikstücke herunterladen (hier müssen dann die besonderen Lizenzbedingungen beachtet werden).
Gibt es nicht so eine 15-Sekunden-Regel?
Ja die gibt es. Allerdings handelt es sich hierbei nicht um eine Einräumung von Nutzungsrechten für eine Nutzung von 15 Sekunden. Die Regel besagt nur, dass die Social-Media-Plattformen Beiträge unter 15 Sekunden nicht automatisch sperren dürfen, sondern nur, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine gewerbliche Nutzung eines Musikstücks vorliegen.
Was droht bei einer Verletzung fremder Urheberrechte?
Hier ist zu unterscheiden zwischen der Verletzung der Urheberrechte und einem Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen von Meta. Verstößt ein Influencer bzw. Content Creator gegen die Musik-Richtlinie, weil ein Musiktitel aus der großen Bibliothek gewerblich genutzt wurde, kann Meta den Beitrag löschen und im Zweifel auch den gesamten Account (dauerhaft) sperren.
Der Rechteinhaber kann den Influencer bzw. Content Creator wegen der unberechtigten Nutzung eines Musiktitels urheberrechtlich abmahnen. Ist die Abmahnung berechtigt, darf der Influencer bzw. Content Creator die Musik künftig nicht mehr verwenden und muss ggf. Schadenersatz und die Rechtsanwaltskosten zahlen.
Muss ich jetzt alle meine Beiträge aus der Vergangenheit überprüfen?
Wenn man sich unsicher ist, ob man für sämtliche Beiträge entsprechende Nutzungsrechte hat, sollten sämtliche Beiträge überprüft werden. Das gilt vor allem für solche Influencer bzw. Content Creator, die ursprünglich rein privat auf der Plattform unterwegs waren und mit steigender Follower-Zahl kommerziell tätig wurden.
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